Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 2/18 - (zu Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze) (BVerfGE20230124 k.a.Abk.)

B. v. 09.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 43
Geltung ab 25.01.2023; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Entscheidung
Schlussformel

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Entscheidung ändert mWv. 25. Januar 2023 PartG § 18, PartGuaÄndG Artikel 1

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1116) ist mit Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann



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