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Artikel 12 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes


Artikel 12 ändert mWv. 9. März 2023 ESVG § 8

In § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 772), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2863) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.

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