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Artikel 5 - Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (VwVfInfrBG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Telekommunikationsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 TKG offen

In § 218 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 99 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 99 Absatz 1 Satz 3" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VwVfInfrBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwVfInfrBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 VwVfInfrBG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 9, 12 und Artikel 5 treten am 1. Januar 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 2 bis 4 gelten für Verfahren, ...