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Artikel 4 - Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (VwVfInfrBG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. März 2023 NABEG § 16, § 25

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 16 Absatz 5 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Für Anfechtungsklagen gegen eine Veränderungssperre ist § 43e des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Für Verpflichtungsklagen auf Erlass oder Aufhebung einer Veränderungssperre ist § 43e des Energiewirtschaftsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle von Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Anträge auf Erlass von vorläufigen Anordnungen treten."

2.
Dem § 25 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) § 43e des Energiewirtschaftsgesetzes ist entsprechend anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VwVfInfrBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwVfInfrBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 VwVfInfrBG Inkrafttreten
... 1 Nummer 9, 12 und Artikel 5 treten am 1. Januar 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 2 bis 4 gelten für Verfahren, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 7 ROGÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...