(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Die
Artikel 2 bis 4 gelten für Verfahren, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden sind.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. März 2023.