Die
Hundertsechsundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Schwerin-Parchim) vom 10. Oktober 1995 (BAnz. S. 11.358), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 1996 (BAnz. S. 12.789) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt:
„§ 5 Anwendungsregelung
Diese Verordnung ist bis auf Weiteres nicht anzuwenden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gibt den Zeitpunkt der Anwendung im Bundesgesetzblatt bekannt."
- 2.
- Der bisherige § 5 wird § 6.
Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2023 in Kraft.