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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)

Artikel 5 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2023 AtVfV § 19a

Die Atomrechtliche Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 19a wie folgt gefasst:

§ 19a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren"

2.
§ 19a wird wie folgt gefasst:

§ 19a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren

Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des § 14a Absatz 2 bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen."

 
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Zitierungen von Artikel 5 ROGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ROGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 2 5. VwVfÄndG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 27a" durch die Wörter ...