Das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom
28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 28 die Wörter „eines Raumordnungsverfahrens" durch die Wörter „einer Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.
- 2.
- § 28 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „eines Raumordnungsverfahrens" durch die Wörter „einer Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.
- b)
- In Satz 1 werden die Wörter „§ 1 Satz 2 Nummer 14" durch die Wörter „§ 1 Satz 1 Nummer 14" und die Wörter „ein Raumordnungsverfahren" durch die Wörter „eine Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405