Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)

Artikel 8 Änderung des Standortauswahlgesetzes


Artikel 8 ändert mWv. 28. September 2023 StandAG § 20

In § 20 Absatz 4 des Standortauswahlgesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2760) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 1 Satz 3 Nummer 16" durch die Wörter „§ 1 Satz 1 Nummer 16" und die Wörter „ein Raumordnungsverfahren" durch die Wörter „eine Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.



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