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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)

Artikel 7 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2023 NABEG § 28

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 28 die Wörter „eines Raumordnungsverfahrens" durch die Wörter „einer Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.

2.
§ 28 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „eines Raumordnungsverfahrens" durch die Wörter „einer Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.

b)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 1 Satz 2 Nummer 14" durch die Wörter „§ 1 Satz 1 Nummer 14" und die Wörter „ein Raumordnungsverfahren" durch die Wörter „eine Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 7 ROGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 ROGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 10 EnWRAnpG 2024 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 0. Die Inhaltsübersicht ...