§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 20 StVfModG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 35 folgende Angabe eingefügt: „§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes". 2. Dem § 24 ... Verfahren nicht ermittelt würden." 3. Nach § 35 wird folgender § 35a eingefügt: „§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines ... 3. Nach § 35 wird folgender § 35a eingefügt: „§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes Ein Verwaltungsakt kann ...
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