Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EWKFondsGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über den Einwegkunststofffonds


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Mai 2023 EWKFondsG mWv. 1. Januar 2024 mWv. 1. Januar 2025 offen

(gesamter Text siehe Einwegkunststofffondsgesetz - EWKFondsG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EWKFondsGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWKFondsGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EWKFondsGEG 1,2)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- 1) Die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 sowie Artikel 14 der ...
Artikel 4 EWKFondsGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.07.2023)
... der Absätze 2, 3 und 5 am Tag nach der Verkü­ndung in Kraft. (2) Artikel 1 §§ 7 bis 9 Absatz 1 und 2, § 10 Absatz 1 bis 3 und 5, §§ 12, 15, 16 und ... 1 bis 3 und 5, §§ 12, 15, 16 und 22 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (3) Artikel 1 § 9 Absatz 3 und 4, §§ 11, 13, 17, 18, 20 und 21 tritt am 1. Januar 2025 in ... 3 und 4, §§ 11, 13, 17, 18, 20 und 21 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Artikel 1 § 30 tritt am 1. Januar 2024 außer Kraft. (5) Artikel 3 tritt am 1. Januar ...


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