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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EWKFondsGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Verpackungsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Mai 2023 VerpackG § 26, § 27

Das Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 26 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 29a wird das Wort „und" am Ende gestrichen.

b)
Nach Nummer 29a werden die folgenden Nummern 30 und 31 eingefügt:

„30.
stellt dem Umweltbundesamt gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Einwegkunststofffondsgesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 124), in der jeweils geltenden Fassung, die vorhandenen Registerangaben nach § 9 einschließlich der notwendigen technischen Informationen zum Datenabruf zur Verfügung,

31.
verwendet die gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 des Einwegkunststofffondsgesetzes vom Umweltbundesamt übermittelten Registerangaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben und legt gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 des Einwegkunststofffondsgesetzes im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt das Format des elektronischen Datenaustauschs fest und".

c)
Die bisherige Nummer 30 wird Nummer 32.

2.
In § 27 Absatz 4 werden nach dem Wort „Prüfleitlinien" die Wörter „nach diesem Gesetz oder dem Einwegkunststofffondsgesetz" eingefügt.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EWKFondsGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWKFondsGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EWKFondsGEG 1,2)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- 1) Die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 sowie Artikel 14 der Richtlinie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 6 GWBuaÄndG Änderung des Verpackungsgesetzes
... § 32 Absatz 5 des Verpackungsgesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 124 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 9 Absatz 4 Nummer 3 bis 5 der ...