Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Das
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom
10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 29 Absatz 2 wird die Angabe „30. Juni 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2023" und die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „30. Juni 2024" ersetzt.
- 2.
- § 30 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „30. Juni 2024" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „30. Juni 2024" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2024" durch die Angabe „30. Juni 2025" ersetzt.
- d)
- Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2025" durch die Angabe „31. Dezember 2025" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2023 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Lisa Paus