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Artikel 4 - Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (InklArbFG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. Juni 2023 SGB III § 120, mWv. 1. Juli 2023 § 174

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 14.06.2023

1.
Dem § 120 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Wenn der Mensch mit Behinderungen bereits an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen hat und anschließend an einer Maßnahme der Berufsausbildung teilnimmt, so ist der Eintritt in die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Teilnahme nach Absatz 1."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2023

2.
Dem § 174 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, die Mitglied in einer in § 176 Absatz 1 des Fünften Buches genannten Solidargemeinschaft sind, gelten Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 entsprechend. Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, die nach § 21a Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind oder nach § 23 Absatz 4a des Elften Buches bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss zum Beitrag geleistet; für die Höhe des Zuschusses gelten Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 2 entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InklArbFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InklArbFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 InklArbFG Inkrafttreten
... der Absätze 2 bis 5 am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Die Artikel 1, 2 Nummer 1, Artikel 4 Nummer 1 , Artikel 7 Nummer 1a bis 3 sowie die Artikel 10 und 11 treten am Tag nach der Verkündung in ... 10 und 11 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 2, Artikel 4 Nummer 2 sowie die Artikel 5 bis 7 Nummer 1 treten am 1. Juli 2023 in Kraft. (4) Artikel 9 tritt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 9 KraftfEntSG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 146 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 23a des ...