Die
Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom
1. August 1984 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch
Artikel 25 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 11 Absatz 3 wird die Angabe „§ 6" durch die Angabe „§ 7" ersetzt.
- 2.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 13 Mikrobiologische Anforderungen, Anforderungen hinsichtlich Indikatorparametern und sonstige Anforderungen".
- b)
- Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:
„(3) Trinkwasser, das in zur Abgabe an Endverbraucher bestimmte Fertigpackungen abgefüllt wird, muss am Punkt der Abfüllung
- 1.
- die mikrobiologischen Anforderungen nach Anlage 7 Teil A einhalten und
- 2.
- die Anforderungen hinsichtlich der Indikatorparameter nach Anlage 7 Teil B einhalten.
(4) Trinkwasser darf nicht in zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmte Fertigpackungen abgefüllt werden, wenn
- 1.
- für das Trinkwasser eine Abweichung für chemische Parameter nach § 66 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung zugelassen wurde oder
- 2.
- das Trinkwasser am Punkt der Abfüllung nicht den mikrobiologischen Anforderungen und den Anforderungen hinsichtlich der Indikatorparameter nach Absatz 3 entspricht."
- 3.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 10 wird angefügt:
- „10.
- Trinkwasser, das nach § 13 Absatz 4 nicht abgefüllt werden darf."
- 4.
- Folgende Anlage 7 wird angefügt:
„Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3) Mikrobiologische Anforderungen und Anforderungen hinsichtlich Indikatorparametern für Trinkwasser, das in zur Abgabe an Endverbraucher bestimmte Fertigpackungen abgefüllt wird
Teil A: Mikrobiologische Anforderungen
Parameter | Einheit als | Grenzwert/Anforderung1 | Referenzmethode
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Escherichia coli (E. coli) | Anzahl/250 ml | 0 | DIN EN ISO 9308-1:2017-09 DIN EN ISO 9308-2:2014-06
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Intestinale Enterokokken | Anzahl/250 ml | 0 | DIN EN ISO 7899-2:2000-11
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Pseudomonas aeruginosa | Anzahl/250 ml | 0 | DIN EN ISO 16266:2008-05
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1 Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyseverfahren und der Probenahmeverfahren.
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- Teil B: Indikatorparameter
Parameter | Einheit als | Grenzwert/Anforderung2 | Bemerkungen
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Wasserstoffionen- konzentration | pH-Einheiten | ≥ 4,5 und ≤ 9,5 | Für Wasser, das von Natur aus kohlensäurehaltig ist oder das mit Kohlensäure versetzt wurde, kann der Mindestwert niedriger liegen.
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Coliforme Bakterien | Anzahl/250 ml | 0 | DIN EN ISO 9308-1:2017-09 DIN EN ISO 9308-2:2014-06
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Koloniezahl bei 22 °C | Anzahl/ml | 100 | DIN EN ISO 6222:1999-07
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Koloniezahl bei 36 °C | Anzahl/ml | 20 | DIN EN ISO 6222:1999-07
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2 Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyseverfahren und der Probenahmeverfahren."
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