Teil A: Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
Stoff | Höchstmenge im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l] |
Koffein | 320 |
Teil B: Energydrinks
Stoff | Höchstmenge im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l] |
Taurin | 4.000 |
Inosit | 200 |
Glucuronolacton | 2.400 |
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 5 FrSaftErfrischGetrV Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen (vom 01.06.2012) ... Gesamtgehalt, einschließlich der aus anderen Zutaten stammenden Gehalte, nicht die in Anlage 8 Teil A festgelegte Höchstmenge übersteigt. (2) Ein Energydrink darf nur so ... darf nur so hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, dass im Enderzeugnis die in Anlage 8 Teil B genannten Stoffe nicht die dort jeweils festgesetzten Höchstmengen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung ... koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich einen oder mehrere der in Anlage 8 Teil B aufgeführten Stoffe enthalten. § 5 Besondere Anforderungen an ... Gesamtgehalt, einschließlich der aus anderen Zutaten stammenden Gehalte, nicht die in Anlage 8 Teil A festgelegte Höchstmenge übersteigt. (2) Ein Energydrink darf nur so ... darf nur so hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, dass im Enderzeugnis die in Anlage 8 Teil B genannten Stoffe nicht die dort jeweils festgesetzten Höchstmengen ... (zu § 1 Absatz 1, §§ 2 und 3 Absatz 1 bis 3)". 14. Folgende Anlage 8 wird angefügt: „Anlage 8 (zu den §§ 4 und 5) Höchstmengen ... 1 bis 3)". 14. Folgende Anlage 8 wird angefügt: „Anlage 8 (zu den §§ 4 und 5) Höchstmengen für bestimmte Stoffe in koffeinhaltigen ...