§ 7 Verkehrsverbote
Lebensmittel, die mit einer in
Anlage 1 aufgeführten Bezeichnung versehen sind, ohne der in
Anlage 1 jeweils festgelegten Herstellungsanforderung oder
§ 2 Absatz 1, 4, 5 Satz 1, Absatz 6 oder 7 zu entsprechen, dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 1 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung ... von Natur aus Zucker" in den Verkehr gebracht werden." 3. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Verkehrsverbote Lebensmittel, die ... gebracht werden." 3. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Verkehrsverbote Lebensmittel, die mit einer in Anlage 1 aufgeführten Bezeichnung ... 1 (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7 ) Verkehrsbezeichnungen, Herstellungsanforderungen Lfd. ...
Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung ... 4 wird aufgehoben. 5. Abschnitt 5 wird Abschnitt 4. 6. § 10 wird § 7 . 7. § 11 wird § 8 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 10" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. c) In Absatz 4 werden die Wörter „Absatz 6 Satz 1, § 6 ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7 )" ersetzt. b) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV ... 4. Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5. 5. Der bisherige § 7 wird § 10 . 6. Der bisherige § 8 wird § 11 und wird wie folgt geändert: ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. c) In Absatz 4 werden die Wörter „oder § 6 Absatz ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10 )" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung ... Übergangsregelungen" eingefügt. 7. Der bisherige § 4 wird § 7. 8. Der bisherige § 5 wird § 8. 9. Der neue § 8 wird wie folgt ... 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 7 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3; ... der Vorräte in den Verkehr gebracht werden." 12. Die bisherigen §§ 7 und 8 werden die §§ 10 und 11. 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt ...
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