Artikel 13 - Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (FZVNEV k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 13 ändert mWv. 1. September 2023 FZV

Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, außer Kraft.



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