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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (VÜbEinkDGB k.a.Abk.)

B. v. 15.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 216; Geltung ab 19.08.2023
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 19. August 2023 VÜbEinkDG Artikel 9, AVAG ZPO RPflG GKG RVG

Nach Artikel 9 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1982) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, die nicht bereits auf Grund des Artikels 9 Satz 1 des Gesetzes in Kraft getreten sind, nach seinem Artikel 9 Satz 2 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen nach dessen Artikel 28 für die Europäische Union mit Ausnahme des Königreiches Dänemark am 1. September 2023 in Kraft treten.

 
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