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Synopse aller Änderungen des Bundesbesoldungsgesetz am 01.06.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juni 2011 durch Artikel 1 des BBeamtGewG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBesG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2011 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
    § 1 Geltungsbereich
    § 2 Regelung durch Gesetz
    § 3 Anspruch auf Besoldung
    § 3a Besoldungskürzung
    § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
    § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
    § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
    § 7 (aufgehoben)
    § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
    § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
    § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
    § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
    § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
    § 12 Rückforderung von Bezügen
    § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
    § 14 Anpassung der Besoldung
    § 14a Versorgungsrücklage
    § 15 Dienstlicher Wohnsitz
    § 16 Amt, Dienstgrad
    § 17 Aufwandsentschädigungen
    § 17a Zahlungsweise
    § 17b Lebenspartnerschaft
2. Abschnitt Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
    1. Unterabschnitt Allgemeine Grundsätze
       § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
       § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
       § 19a Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes
    2. Unterabschnitt Vorschriften für Beamte und Soldaten
       § 20 Besoldungsordnungen A und B
       § 21 (aufgehoben)
       § 22 (aufgehoben)
       § 23 Eingangsämter für Beamte
       § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
       § 25 Beförderungsämter
       § 26 Obergrenzen für Beförderungsämter
       § 27 Bemessung des Grundgehaltes
       § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
       § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
       § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
       § 31 (aufgehoben)
    3. Unterabschnitt Vorschriften für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
       § 32 Bundesbesoldungsordnung W
       § 33 Leistungsbezüge
       § 34 Vergaberahmen
       § 35 Forschungs- und Lehrzulage
       § 36 (aufgehoben)
    4. Unterabschnitt Vorschriften für Richter und Staatsanwälte
       § 37 Besoldungsordnung R
       § 38 Bemessung des Grundgehalts
3. Abschnitt Familienzuschlag
    § 39 Grundlage des Familienzuschlages
    § 40 Stufen des Familienzuschlages
    § 41 Änderung des Familienzuschlages
4. Abschnitt Zulagen, Vergütungen
    § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
    § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
    § 43 Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr
    § 44 Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte
    § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
    § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
    § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
    § 48 Mehrarbeitsvergütung
    § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
    § 50 (weggefallen)
    § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
    § 50b Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von Sanitätsoffizieren in Bundeswehrkrankenhäusern
    § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
5. Abschnitt Auslandsbesoldung
    § 52 Auslandsdienstbezüge
    § 53 Auslandszuschlag
    § 53a (aufgehoben)
    § 54 Mietzuschuss
    § 55 Kaufkraftausgleich
    § 56 Auslandsverwendungszuschlag
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 57 (aufgehoben)
(Text neue Fassung)

    § 57 Auslandsverpflichtungsprämie
    § 58 (aufgehoben)
    § 58a (aufgehoben)
6. Abschnitt Anwärterbezüge
    § 59 Anwärterbezüge
    § 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
    § 61 Anwärtergrundbetrag
    § 62 (aufgehoben)
    § 63 Anwärtersonderzuschläge
    § 64 (aufgehoben)
    § 65 Anrechnung anderer Einkünfte
    § 66 Kürzung der Anwärterbezüge
7. Abschnitt (aufgehoben)
    § 67 (aufgehoben)
    § 68 (aufgehoben)
    § 68a (aufgehoben)
8. Abschnitt Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei
    § 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten
    § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
9. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften
    § 72 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
    § 72a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
    § 73 Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
    § 73a Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
    § 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder
    § 74a Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
    § 75 Übergangszahlung
    § 76 Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis
    § 77 Übergangsvorschriften aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
    § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
    § 79 Umwandlung der Sonderzahlung
    § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
    § 80a
    § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
    § 82 Übergangsregelungen für Anwärterbezüge aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
    § 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen
    § 84 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
    § 85 Einmalige Zahlung im Jahr 2011
    § 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
    § 86 Anwendungsbereich in den Ländern
    Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B
    Anlage II Bundesbesoldungsordnung W
    Anlage III Bundesbesoldungsordnung R
    Anlage IV
    Anlage V
    Anlage VI Auslandszuschlag (§ 53)
    Anlage VIb (aufgehoben)
    Anlage VIc (aufgehoben)
    Anlage VId (aufgehoben)
    Anlage VIe (aufgehoben)
    Anlage VIf (aufgehoben)
    Anlage VIg (aufgehoben)
    Anlage VIh (aufgehoben)
    Anlage VIi (aufgehoben)
    Anlage VIII
    Anlage IX
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 57 (aufgehoben)




§ 57 Auslandsverpflichtungsprämie


vorherige Änderung

 


(1) 1 Werden bei besonderen Verwendungen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb eines Staates, die der höchsten Stufe des Auslandsverwendungszuschlags zugeordnet sind, auf Grund des Zusammentreffens von Zahlungen von dritter Seite und Ansprüchen nach deutschem Recht für materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen sowie für Reisekosten unterschiedliche auslandsbezogene Gesamtleistungen gewährt, kann bei einer Verpflichtung zu einer Verwendung mit mindestens sechs Monaten Dauer (Mindestverpflichtungszeit) in der Verwendung mit der niedrigeren auslandsbezogenen Gesamtleistung eine Prämie gewährt werden. 2 Der Höchstbetrag der Prämie entspricht dem Unterschiedsbetrag zur höheren auslandsbezogenen Gesamtleistung im auf die Verpflichtung folgenden Verwendungszeitraum. 3 Für die Mindestverpflichtungszeit sind frühere Verwendungen nach Satz 1 ab 1. Juni 2007 zu berücksichtigen.

(2) 1 Für die Zahlung der Prämie gilt § 56 Absatz 2 Satz 6 und 7 entsprechend. 2 Die Prämie darf nur gezahlt werden, wenn während der Mindestverpflichtungszeit an insgesamt mindestens 150 Tagen Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag der höchsten Stufe bestand. 3 Wird dieser Zeitraum aus Gründen nicht erreicht, die vom Beamten nicht zu vertreten sind, gilt § 3 Absatz 3 entsprechend.