Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2023 k.a.Abk.)

B. v. 18.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 227; Geltung ab 05.07.2023

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 5. Juli 2023 GGVSEB Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 174) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 5. Juli 2023 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 481),

2.
den am 9. Juni 2021 in Kraft getretenen Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1295),

3.
den am 9. März 2023 in Kraft getretenen Artikel 28 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) und

4.
den teils mit Wirkung vom 1. Januar 2023, teils am 5. Juli in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)



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