Artikel 7 - Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)

Artikel 7 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes


Artikel 7 ändert mWv. 13. Oktober 2023 KapMuG § 28

In § 28 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2186) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „31. August 2024" ersetzt.



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