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§ 1 - Weinförderverordnung (WeinFöGewV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Geltung ab 10.11.2023; FNA: 2125-5-7-11 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 10.11.2023; FNA: 2125-5-7-11 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich und Gegenstand
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten
- 1.
- für die Durchführung von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1; L 181 vom 7.7.2022, S. 35; L 227 vom 1.9.2022, S. 137) in der jeweils geltenden Fassung, und,
- 2.
- für die Regelung eines effektiven und verhältnismäßigen Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystems im Rahmen des Unionsrechts.
(2) Nach dieser Verordnung als Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 förderfähig sind
- 1.
- Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 2.
- Investitionen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 3.
- grüne Weinlese nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 4.
- Ernteversicherungen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 5.
- Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 6.
- Maßnahmen zur Stärkung des Ansehens der Weinbaubetriebe der Union nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 7.
- Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) 2021/2115,
- 8.
- Investitionen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/2115 und
- 9.
- dauerhafte Rodungen produktiver Rebflächen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) 2021/2115.
Text in der Fassung des Artikels 3 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen V. v. 24. August 2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 m.W.v. 2. September 2026
Frühere Fassungen von § 1 WeinFöGewV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 02.09.2026 | Artikel 3 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen vom 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 |
| aktuell vorher | 25.10.2024 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein vom 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 317 |
| aktuell | vor 25.10.2024 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 WeinFöGewV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WeinFöGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinFöGewV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WeinFöGewV Begünstigte (vom 02.09.2026)
... Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (2) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (3) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 kann von Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) ... 2022/126 beantragt werden. (4) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 gilt Absatz 3 entsprechend. (5) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 ... 2 Nummer 4 gilt Absatz 3 entsprechend. (5) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (6) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 kann von anerkannten Erzeugervereinigungen gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) ... Weinbereich beantragt werden. (7) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 gilt Absatz 5 entsprechend mit der Maßgabe, dass auch Privatunternehmen gemäß ... sein können. (8) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 gilt Absatz 2 entsprechend. (9) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 ... 2 Nummer 8 gilt Absatz 2 entsprechend. (9) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 kann von Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) ...
§ 3 WeinFöGewV Zuständige Stellen (vom 02.09.2026)
... Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 4, 6, 8 und 9 im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes sind, sofern dieses Land diese Maßnahmen ... Stellen. (2) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. (3) Zuständig ... Ernährung. (3) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 1. ist im Hoheitsgebiet eines Landes, sofern dieses Land diese Maßnahmen ...
§ 4 WeinFöGewV Antragsverfahren (vom 02.09.2026)
... Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist schriftlich oder, sofern die zuständige Stelle dies ermöglicht, elektronisch ... und 8 entspricht. (4) Über die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § ... 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 wird nicht gewährt, sofern der Gesamtbetrag einer beantragten Förderung den Betrag von ... Landwirtschaft und Ernährung gestellter Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 darf nicht mehr für das laufende Haushaltsjahr des jeweiligen Jahreshaushaltsplans der ... Gründen eine große Bedeutung zukommt, keine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 beantragt werden ...
§ 5 WeinFöGewV Antragsinhalt (vom 02.09.2026)
... Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 hat die Beschreibung der beantragten Maßnahme, die betreffende Fläche und die geplante ... erforderlich ist. (2) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 hat Folgendes zu enthalten: 1. eine Beschreibung der beantragten Investition und Angabe ... entsprechend. (3) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Ein Antrag auf Förderung einer ... 1 entsprechend. (4) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 hat einen Nachweis über das Bestehen der zu fördernden Ernteversicherung zu enthalten, ... entsprechend. (5) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 hat Folgendes zu enthalten: 1. eine eindeutige Festlegung der Maßnahmen und der ... Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben im Falle einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder b) bei der Steigerung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen, im Falle ... Steigerung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen, im Falle einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 . Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (6) Für einen Antrag auf ... entsprechend. (6) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 gilt Absatz 5 mit Ausnahme des Absatzes 5 Satz 1 Nummer 4 entsprechend. (7) Für ... 4 entsprechend. (7) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 gilt Absatz 2 entsprechend. (8) Für einen Antrag auf Förderung einer ... 2 entsprechend. (8) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 gilt Absatz 1 ...
§ 6 WeinFöGewV Auswahlverfahren; Subdelegation (vom 02.09.2026)
... 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 Zugang zu der Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 haben und dabei angemessen berücksichtigt ...
§ 8 WeinFöGewV Förderfähigkeit von maßnahmenbezogenen Kosten (vom 02.09.2026)
... Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 sind vorbehaltlich des Satzes 2 die dafür erforderlichen Kosten förderfähig. ... nicht klassifizierte Rebsorten. (2) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 sind ausschließlich die der Erzeugung oder der Vermarktung der im Anhang VII Teil II der ... in den Betrieben dienen, zu fördern. (3) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 sind die direkten Kosten der Vernichtung oder Entfernung der Traubenbüschel von den ... oder Entfernung förderfähig. (4) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 sind Kosten für Versicherungsprämien, die zur Versicherung gegen Einkommensverluste ... auf dem Versicherungsmarkt führt. (5) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 sind Kosten für Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten förderfähig, ... die Maßnahmen durchgeführt werden. (6) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 sind Kosten für den Weintourismus in den Anbauregionen förderfähig. (7) ... in den Anbauregionen förderfähig. (7) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 sind Kosten für Tätigkeiten zur Absatzförderung in Drittländern und für ... Angabe oder Rebsortenweine betreffen. (8) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 sind ausschließlich auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Weinbereitung ausgerichtete ... Investitionskosten förderfähig. (9) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 sind Kosten für die vollständige Entfernung der Rebstöcke von der jeweiligen ...
§ 9 WeinFöGewV Förderfähigkeit von Personalkosten (vom 02.09.2026)
... Die Personalkosten des Antragstellers einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 sind förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Durchführung ...
§ 10 WeinFöGewV Förderfähigkeit von Verwaltungskosten (vom 02.09.2026)
... der oder des Begünstigten, die oder der eine Förderung für eine Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 erhält, sind förderfähig, wenn sie 1. im Zusammenhang mit der ...
§ 12 WeinFöGewV Mindestparzellengröße bei der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (vom 25.10.2024)
... Die Mindestparzellengröße einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 , die sich aus der Umstrukturierung und Umstellung ergeben muss, darf 20 Ar nicht ...
§ 13 WeinFöGewV Zweckbindungsfrist (vom 02.09.2026)
... alle im Rahmen einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8 erfolgten Förderungen zum Erwerb materieller und immaterieller Vermögenswerte gilt eine ... gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 gilt Entsprechendes für die Installation von Tropfbewässerungsanlagen. ...
§ 14 WeinFöGewV Dauer der Förderung (vom 02.09.2026)
... Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine ... Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Drittland ist auf maximal drei ... ist auf maximal drei Jahre zu begrenzen. (2) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 kann die Förderung für eine Maßnahme einmalig um bis zu zwei Jahre oder zweimal um ... Ergebnisse der Maßnahme gerechtfertigt ist. (3) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 kann die Förderung für eine Maßnahme zweimal um jeweils bis zu drei Jahren ...
§ 18 WeinFöGewV Mitteilungspflichten (vom 02.09.2026)
... Monat vor Ablauf der entsprechenden Frist zu erfolgen. (5) Bei Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 haben sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die nach Landesrecht ...
§ 20 WeinFöGewV Verwaltungskontrollen (vom 02.09.2026)
... (6) Die Verwaltungskontrollen bei materiellen Investitionsvorhaben nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8 umfassen zumindest einen Besuch des geförderten Vorhabens oder des Investitionsstandortes, um ...
§ 22 WeinFöGewV Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 (vom 02.09.2026)
... Die Einhaltung der Bestimmungen über Förderungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 ist von den zuständigen Stellen anhand der Weinbaukartei zu kontrollieren. (2) ... beträgt. (3) Kontrollen vor Durchführung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 müssen nur für Förderkriterien erfolgen, die nicht in der Weinbaukartei ... Kriterien nach Satz 1. (4) Flächen, für die Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 gefördert werden, sind nach der Durchführung der Maßnahmen systematisch zu ... systematisch zu kontrollieren. Die Messung der bepflanzten Fläche nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 erfolgt nach Artikel 42 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. Die Kontrolle ...
§ 23 WeinFöGewV Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung (vom 02.09.2026)
... durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich für die Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 für die Installation von Tropfbewässerungsanlagen, Nummer 2 und 8 in jedem Kalenderjahr ...
§ 24 WeinFöGewV Berichte über Vor-Ort-Kontrollen (vom 02.09.2026)
... zu übermitteln und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8 ist der kontrollierten Person zusätzlich Gelegenheit zur Unterzeichnung zu ...
§ 27 WeinFöGewV Sanktionierung von Übererklärungen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 (vom 02.09.2026)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Artikel 3 13. WeinRÄndV Änderung der Weinförderverordnung
... § 22 Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 § 23 Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung § 24 Berichte ... § 27 Sanktionierung von Übererklärungen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 § 28 Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Kontrollen vor Ort und bei ... Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 32 Muster, Vordrucke". 2. § 1 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Nach dieser Verordnung als ... „§ 2 Begünstigte (1) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (2) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (3) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 kann von Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) ... 2022/126 beantragt werden. (4) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 gilt Absatz 3 entsprechend. (5) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 ... Nummer 4 gilt Absatz 3 entsprechend. (5) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (6) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 kann von anerkannten Erzeugervereinigungen gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) ... beantragt werden. (7) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 gilt Absatz 5 entsprechend mit der Maßgabe, dass auch Privatunternehmen gemäß ... sein können. (8) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 gilt Absatz 2 entsprechend. (9) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 ... Nummer 8 gilt Absatz 2 entsprechend. (9) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 kann von Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) ... 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 6" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 4, 6, 8 und 9" ersetzt. ... 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 6" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 4, 6, 8 und 9" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer ... 2 Nummer 1 bis 4, 6, 8 und 9" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 7" ersetzt. c) ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 7" ersetzt. c) Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: ... „(3) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 1. ist im Hoheitsgebiet eines Landes, sofern dieses Land diese Maßnahmen ... 4 Antragsverfahren (1) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist schriftlich oder, sofern die zuständige Stelle dies ermöglicht, elektronisch ... 5, 6 und 8 entspricht. (4) Über die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ... § 1 Absatz 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 wird nicht gewährt, sofern der Gesamtbetrag einer beantragten Förderung den Betrag von ... Landwirtschaft und Ernährung gestellter Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 darf nicht mehr für das laufende Haushaltsjahr des jeweiligen Jahreshaushaltsplans der ... Gründen eine große Bedeutung zukommt, keine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 beantragt werden kann. § 5 Antragsinhalt (1) Ein Antrag auf ... § 5 Antragsinhalt (1) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 hat die Beschreibung der beantragten Maßnahme, die betreffende Fläche und die geplante ... erforderlich ist. (2) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 hat Folgendes zu enthalten: 1. eine Beschreibung der beantragten Investition und ... entsprechend. (3) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme ... Absatz 1 entsprechend. (4) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 hat einen Nachweis über das Bestehen der zu fördernden Ernteversicherung zu enthalten, ... Satz 2 gilt entsprechend. (5) Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7 hat Folgendes zu enthalten: 1. eine eindeutige Festlegung der Maßnahmen und der ... Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben im Falle einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder b) bei der Steigerung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen, im Falle ... Steigerung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen, im Falle einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 . Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (6) Für einen Antrag auf ... entsprechend. (6) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 gilt Absatz 5 mit Ausnahme des Absatzes 5 Satz 1 Nummer 4 entsprechend. (7) Für ... 4 entsprechend. (7) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 gilt Absatz 2 entsprechend. (8) Für einen Antrag auf Förderung einer ... 2 entsprechend. (8) Für einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 gilt Absatz 1 entsprechend. § 6 Auswahlverfahren; Subdelegation (1) ... 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 Zugang zu der Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 haben und dabei angemessen berücksichtigt werden." 6. § 8 wird durch den ... von maßnahmenbezogenen Kosten (1) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 sind vorbehaltlich des Satzes 2 die dafür erforderlichen Kosten förderfähig. Nicht ... 3. für nicht klassifizierte Rebsorten. (2) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 sind ausschließlich die der Erzeugung oder der Vermarktung der im Anhang VII Teil II der ... in den Betrieben dienen, zu fördern. (3) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 sind die direkten Kosten der Vernichtung oder Entfernung der Traubenbüschel von den ... oder Entfernung förderfähig. (4) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 sind Kosten für Versicherungsprämien, die zur Versicherung gegen Einkommensverluste ... auf dem Versicherungsmarkt führt. (5) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 sind Kosten für Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten förderfähig, ... die Maßnahmen durchgeführt werden. (6) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 sind Kosten für den Weintourismus in den Anbauregionen förderfähig. (7) ... in den Anbauregionen förderfähig. (7) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 7 sind Kosten für Tätigkeiten zur Absatzförderung in Drittländern und für ... Angabe oder Rebsortenweine betreffen. (8) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 sind ausschließlich auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Weinbereitung ausgerichtete ... Investitionskosten förderfähig. (9) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 9 sind Kosten für die vollständige Entfernung der Rebstöcke von der jeweiligen ... Fläche förderfähig." 7. In § 9 Absatz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7" ersetzt. ... 9 Absatz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7" ersetzt. 8. In § 10 Absatz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 ... Absatz 2 Nummer 5 oder 7" ersetzt. 8. In § 10 Absatz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7" ersetzt. ... 10 Absatz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7" ersetzt. 9. In § 13 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 2 ... 1 Absatz 2 Nummer 5 oder 7" ersetzt. 9. In § 13 wird die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8" ersetzt. 10. ... In § 13 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8" ersetzt. 10. § 14 wird durch den folgenden § 14 ersetzt: ... 14 Dauer der Förderung (1) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 317
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