§ 25 Kontrollierte Person
Natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen dieser Personen, deren berufliche Tätigkeiten den Kontrollen nach diesem Abschnitt unterzogen werden können, dürfen die Kontrollen in keiner Weise behindern, sondern müssen sie jederzeit unterstützen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Artikel 3 13. WeinRÄndV Änderung der Weinförderverordnung ... der Zweckbindung § 24 Berichte über Vor-Ort-Kontrollen § 25 Kontrollierte Personen Abschnitt 5 Sanktionen § 26 Kürzung von ... „§ 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8" ersetzt. 14. Die §§ 21 bis 25 werden durch die folgenden §§ 21 bis 25 ersetzt: „§ 21 ... ersetzt. 14. Die §§ 21 bis 25 werden durch die folgenden §§ 21 bis 25 ersetzt: „§ 21 Vor-Ort-Kontrollen (1) Durch Vor-Ort-Kontrollen ... ist der kontrollierten Person zusätzlich Gelegenheit zur Unterzeichnung zu geben. § 25 Kontrollierte Person Natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 317
Artikel 1 1. WeinSFVÄndV ... für die durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen festzulegen." 27. § 25 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 25 Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen bei Umstrukturierung und Umstellung von ...
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