Artikel 5 - Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (3. MautRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Aufhebung des Infrastrukturabgabengesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 25. November 2023 InfrAG

Das Infrastrukturabgabengesetz vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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