Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 332; Geltung ab 05.12.2023, abweichend siehe Artikel 2
|
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 21 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung, der zuletzt durch Artikel 9 Nummer 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. Dezember 2023 UStZustV § 1, mWv. 1. Dezember 2023 § 1

§ 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.12.2023

1.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 16 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Berlin Neukölln" durch die Wörter „Berlin International" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 20 Buchstabe a wird das Wort „Hameln" durch das Wort „Hameln-Holzminden" ersetzt.

3.
Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Ändert sich durch eine landesrechtliche Regelung nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die Bezeichnung oder die organisatorische Zuordnung eines der in Absatz 1 genannten Finanzämter, kann das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder durch ein im Bundessteuerblatt Teil I zu veröffentlichendes Schreiben für einen Übergangszeitraum von zwölf Monaten von den Absätzen 1 und 2 abweichende, der landesrechtlichen Regelung entsprechende Zuordnungen vornehmen."

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) der Verordnung in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Dezember 2023.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed