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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein (TfVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2023.

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