Erste Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (1. MiLoDokVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 372; Geltung ab 01.01.2024, abweichend siehe Artikel 3
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 17 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 MiLoDokV § 1

§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 (BAnz AT 31.07.2015 V1), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „4.176 Euro" durch die Angabe „4.319 Euro" ersetzt.

2.
In Satz 3 wird die Angabe „2.784 Euro" durch die Angabe „2.879 Euro" ersetzt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Weitere Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 MiLoDokV offen

§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „4.319 Euro" durch die Angabe „4.461 Euro" ersetzt.

2.
In Satz 3 wird die Angabe „2.879 Euro" durch die Angabe „2.974 Euro" ersetzt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2024 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed