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Artikel 1 - Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2024 WPG

(gesamter Text siehe Wärmeplanungsgesetz - WPG)

 
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