§ 2 Absatz 2 des SURE-Gewährleistungsgesetzes vom
10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Das Wort „halbjährlich" wird gestrichen.
- 2.
- Folgender Satz wird angefügt:
„Das Weitere bestimmt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages."