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Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)

Artikel 6 Weitere Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 ParlStG offen

§ 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 6 BBVAnpÄndG 2023/2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6 , 8, 10, 12, 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...