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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.07.2024
§ 9 - Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung (QFUV)
§ 9 Zuständige Stelle
Die Umschulungsprüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt.
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