§ 12 Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes, das zuletzt durch
Artikel 20 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 3 werden nach den Wörtern „im Rahmen eines" die Wörter „in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten" eingefügt und wird nach dem Wort „verwirklicht" das Komma durch einen Punkt ersetzt.
- 2.
- Folgender Satz wird angefügt:
„Körperschaften verwirklichen mit ihren in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetrieben ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst, wenn die Leistungsempfänger oder an der Leistungserbringung beteiligte Personen vom steuerbegünstigten Zweck der Einrichtung erfasst werden,".