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Artikel 20 - Wachstumschancengesetz (WaChaG k.a.Abk.)

Artikel 20 Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 20 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 UStG § 20

In § 20 Satz 1 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, wird die Angabe „600.000" durch die Angabe „800.000" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 20 Wachstumschancengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 WaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaChaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 WaChaG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 12 Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes, das zuletzt durch Artikel 20 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 3 ...
Artikel 35 WaChaG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. (4) Die Artikel 2, 12, 20 , 31 und 32 Nummer 2 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (5) Die Artikel 4 ...