§ 14 - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 14 Eintragungen in Luftfahrzeugregister


§ 14 hat 3 frühere Fassungen und wird in 10 Vorschriften zitiert

(1) 1Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a und bemannte Ballone sind bei der Verkehrszulassung von dem Luftfahrt-Bundesamt von Amts wegen in die Luftfahrzeugrolle einzutragen. 2Die Eintragung kann vor der Verkehrszulassung vorgenommen werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. 3Dem Eigentümer oder im Falle des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c dem bevollmächtigten Vertreter wird ein Eintragungsschein nach Anlage 1 erteilt. 4Der Eintragungsschein ist bei dem Betrieb des Luftfahrzeugs mitzuführen.

(2) 1Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber werden für die Verkehrszulassung von den Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes in das Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen, Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 auf Antrag. 2Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend, Absatz 1 Satz 4 jedoch nicht für Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4.


Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge G. v. 14. Juni 2021 BGBl. I S. 1766 m.W.v. 18. Juni 2021

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Frühere Fassungen von § 14 LuftVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.06.2021Artikel 3 Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
vom 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
aktuell vorher 17.12.2016Artikel 1 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
vom 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
aktuell vorher 01.03.2013Artikel 2 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
vom 15.02.2013 BGBl. I S. 293
aktuellvor 01.03.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 LuftVZO Kennzeichen, Kennzeichnung (vom 18.06.2021)
... Bei der Verkehrszulassung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 oder bei der Eintragung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 wird dem Luftfahrzeug ein ... Bei der Verkehrszulassung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 oder bei der Eintragung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 wird dem Luftfahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt; im Falle der vorläufigen Verkehrszulassung ...
§ 108 LuftVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.10.2017)
... 12 Abs. 3 die Bescheinigung über die vorläufige Verkehrszulassung, c) § 14 Abs. 1 Satz 4 den Eintragungsschein, d) (weggefallen) e) § 106 Abs. 2 oder 3 Satz ...
Anlage 1 LuftVZO (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1) Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen (vom 18.06.2021)
 
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Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2021)
... 7. Verkehrszulassung, Eintragung (§§ 6, 9 und 14 LuftVZO ) a) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, ... Änderung der Verkehrszulassung oder der Eintragung (§§ 9, 14 LuftVZO) a) Änderung der Verkehrszulassung ... ses, des Lärmzeugnisses oder des Eintragungsscheins (§§ 9, 14 LuftVZO, § 10 Absatz 1 Nummer 2 VwKostG) 30 EUR  ... Erteilung eines Auszugs oder einer Bescheinigung über Nichtein- tragung ( § 14 LuftVZO ) 40 EUR a) aus der Luftfahrzeugrolle 40 EUR ... Zulassung von Abweichungen (Abschnitt IV Nummer 1 der An- lage 1 zu § 14 Absatz 1 und § 19 Absatz 1 LuftVZO) 40 EUR 14.  ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
...  7. Verkehrszulassung, Eintragung (§§ 6, 10 und 14 LuftVZO)   a) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, ... 8. Änderung der Verkehrszulassung oder der Eintragung (§§ 10, 14 LuftVZO)   a) Änderung der Verkehrszulassung 1/10 bis ... des Lärmzeugnisses oder des Eintragungsscheines (§§ 10, 14 LuftVZO, § 10 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG) 30 EUR 10. ... eines Auszuges einschließlich einer Bescheinigung über Nicht- eintragung (§ 14 LuftVZO)   a) aus der Luftfahrzeugrolle 40 EUR ... EUR 13. Zulassung von Abweichungen (IV Nr. 1 der Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 LuftVZO) 40 EUR 14. Zulassung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 3 LuftRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 betrieben werden,". 3. In § 14 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Segelflugzeuge" die Wörter „, unbemannte ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Artikel 1 ULHLuftfRAnpV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... (BGBl. I S. 1843) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 14 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Ultraleichtflugzeuge" die Wörter „und ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 2 LuftGerPVEV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... 9 Absatz 3 sowie § 11 sind sinngemäß anzuwenden." 7. In § 14 Absatz 2 Satz 1 und 2 werden die Wörter „Hängegleiter und Gleitsegel" jeweils ...
Artikel 5 LuftGerPVEV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... 7. Verkehrszulassung, Eintragung (§§ 6, 9 und 14 LuftVZO)   a) Flugzeuge, Drehflügler, ... Änderung der Verkehrszulassung oder der Eintragung (§§ 9, 14 LuftVZO)   a) Änderung der Verkehrszulassung ... ses, des Lärmzeugnisses oder des Eintragungsscheins (§§ 9, 14 LuftVZO, § 10 Absatz 1 Nummer 2 VwKostG) 30 EUR  ... eines Auszugs oder einer Bescheinigung über Nichtein- tragung (§ 14 LuftVZO) 40 EUR a) aus der Luftfahrzeugrolle 40 EUR ... Zulassung von Abweichungen (Abschnitt IV Nummer 1 der An- lage 1 zu § 14 Absatz 1 und § 19 Absatz 1 LuftVZO) 40 EUR 14.  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 12. LuftVZOÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
...  21. Die Angabe zu Muster 4 wird wie folgt gefasst: „Muster 4 (§ 14 Abs. 2 LuftVZO)".  ...


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