§ 81 - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 81 (aufgehoben)


§ 81 hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes G. v. 28. Juni 2016 BGBl. I S. 1548 m.W.v. 3. Juli 2016

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Frühere Fassungen von § 81 LuftVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.07.2016Artikel 2 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
vom 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 568 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 04.08.2009Artikel 12 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
aktuell vorher 12.07.2008 (18.07.2008)Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
vom 10.07.2008 BGBl. I S. 1229
aktuellvor 12.07.2008 (18.07.2008)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 81 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 81 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... EUR 5. Zustimmung zur Einrichtung von Bodenfunkstellen (§ 81 Abs. 1 LuftVZO), ohne Auslagen gemäß Nummer 7 30 bis 160 EUR ... im Rahmen der Zustimmungsverfahren zur Einrichtung von Bodenfunkstellen (§ 81 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO) 50 bis 160 EUR 7. Zustimmung des ... besonderen Geräten zur Flugsicherung, insbesondere Funknavigationseinrichtungen (§ 81 Abs. 2 LuftVZO) 140 EUR 8. Abnahme, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 2 15. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... aufgehoben. 11. Die Zwischenüberschrift vor § 81 wird wie folgt gefasst: „7. (§§ 81 und 82 weggefallen)".  ... Zwischenüberschrift vor § 81 wird wie folgt gefasst: „7. (§§ 81 und 82 weggefallen)". 12. Die §§ 81 und 82 werden aufgehoben.  ... „7. (§§ 81 und 82 weggefallen)". 12. Die §§ 81 und 82 werden aufgehoben. 13. § 108 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 12 BAFGEG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... oder das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung;". 2. § 81 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „dem ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 568 10. ZustAnpV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... 62a Absatz 1 und 3 Satz 1, § 63 Absatz 1, § 65 Absatz 2, § 73 Nummer 2, § 81 Absatz 1 Satz 3, den §§ 90 und 92 Absatz 3 Satz 1, den §§ 94 und 95 Absatz 1 ...


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