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§ 6 - Anordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMFSFJBVABesBeihUnffAnO)
1Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft mit Ausnahme von § 4, der mit Wirkung vom 18. April 2023 in Kraft tritt. 2Zum 1. März 2022 treten außer Kraft: