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Artikel 16 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze (DDGEG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 16 ändert mWv. 14. Mai 2024 StPO § 100g, § 100j, § 100k, § 101a

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 13a des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 100k wird das Wort „Telemediendiensten" durch die Wörter „digitalen Diensten" ersetzt.

2.
In § 100g Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch die Wörter „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

3.
§ 100j wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Nummer 2 wird jeweils das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" und wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

4.
§ 100k wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Telemediendiensten" durch die Wörter „digitalen Diensten" ersetzt.

b)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste" und wird jeweils das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt und wird das Wort „Telemediendienstes" durch die Wörter „digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes" ersetzt.

d)
In Absatz 4 wird das Wort „Telemediendienst" durch die Wörter „digitalen Dienst nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes" ersetzt.

e)
In Absatz 5 wird das Wort „Telemediendienstes" durch die Wörter „digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes" und das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste" ersetzt.

5.
In § 101a Absatz 1a und 6 Satz 1 wird jeweils das Wort „Telemediendienstes" durch die Wörter „digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes" ersetzt.