(2)
1§
269 Absatz 1 der
Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
2§
279 Absatz 1 Satz 1 der
Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals auf Aufteilungsbescheide anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erlassen worden sind; §
8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.
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Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679