Synopse aller Änderungen des EGAO am 01.09.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. September 2026 durch Artikel 4 des 9. StBerRÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGAO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

EGAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2026 geltenden Fassung
EGAO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens
    Artikel 1 bis 38
Zweiter Abschnitt Anpassung weiterer Bundesgesetze
    Artikel 39 bis 96 (Änderung von Vorschriften)
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
    Artikel 97 Übergangsvorschriften
       § 1 Begonnene Verfahren
       § 1a Steuerlich unschädliche Betätigungen
       § 1b Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
       § 1c Krankenhäuser
       § 1d Steuerbegünstigte Zwecke
       § 1e Zweckbetriebe
       § 1f Satzung
       § 2 Fristen
       § 3 Grunderwerbsteuer, Feuerschutzsteuer
       § 4 Mitteilungsverordnung
       § 5 Zeitpunkt der Einführung des steuerlichen Identifikationsmerkmals
       § 5a Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
       § 6 Zahlungszeitpunkt bei Scheckzahlung
       § 7 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
       § 8 Verspätungszuschlag
       § 9 Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten
       § 9a Absehen von Steuerfestsetzung, Abrundung
       § 10 Festsetzungsverjährung
       § 10a Erklärungspflicht
       § 10b Gesonderte Feststellungen
       § 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
       § 11 Haftung
       § 11a Insolvenzverfahren
       § 11b Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens
       § 12 Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung
       § 13 Sicherungsgeld
       § 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
       § 14 Zahlungsverjährung
       § 15 Zinsen
       § 16 Säumniszuschläge
       § 17 Angabe des Schuldgrunds
       § 17a Kosten der Vollstreckung
       § 17b Eidesstattliche Versicherung
       § 17c Pfändung fortlaufender Bezüge
       § 17d Zwangsgeld
       § 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern
       § 18 Außergerichtliche Rechtsbehelfe
       § 18a Erledigung von Massenrechtsbehelfen und Massenanträgen
       § 18b Zuständigkeit für Klagen nach § 32i Absatz 2 der Abgabenordnung
       § 19 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
       § 19a Aufbewahrungsfristen
       § 19b Zugriff auf datenverarbeitungsgestützte Buchführungssysteme
       § 20 Verweisungserfordernis bei Blankettvorschriften
       § 21 Steueranmeldungen in Euro
       § 22 Mitwirkungspflichten der Beteiligten; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
       § 23 Verfolgungsverjährung
       § 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
       § 25 Erteilung einer verbindlichen Auskunft
       § 26 Kontenabrufmöglichkeit und Kontenwahrheit
       § 27 Elektronische Datenübermittlung an Finanzbehörden
       § 28 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten
       § 29 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
       § 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
       § 31 Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
       § 32 Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften
       § 33 Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen
       § 34 Vorabverständigungsverfahren
       § 35 Abrufverfahren bei Steuermessbeträgen und Zerlegungsbescheiden
       § 36 Sonderregelungen auf Grund der Corona-Pandemie
       § 37 Modernisierung der Außenprüfung
       § 38 Erprobung alternativer Prüfungsmethoden
       § 39 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen anlässlich der steuerverfahrensrechtlichen Umsetzung der Reform des Personengesellschaftsrechts
       Artikel 97a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
       Artikel 98
       Artikel 99 Ermächtigungen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       Artikel 100
(Text neue Fassung)

       Artikel 100 Besondere Aufzeichnungspflichten
       Artikel 101 Übergangsvorschrift zum Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
       Artikel 102 Inkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

Artikel 100




Artikel 100 Besondere Aufzeichnungspflichten


vorherige Änderung

 


§ 142 der Abgabenordnung in der am 2. September 2026 geltenden Fassung ist erstmals für das Führen von Anbauverzeichnissen anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1. September 2026 beginnen.




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