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Artikel 4 - Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (9. StBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. September 2026 EGAO offen

Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 100 wird durch den folgenden Artikel 100 ersetzt:

 
Artikel 100 Besondere Aufzeichnungspflichten

§ 142 der Abgabenordnung in der am 2. September 2026 geltenden Fassung ist erstmals für das Führen von Anbauverzeichnissen anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1. September 2026 beginnen."