§ 94 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... „§ 93 Verjährung von Pflichtverletzungen". m) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst: „§ 94 (weggefallen)". n) In der ... m) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst: „ § 94 (weggefallen) ". n) In der Angabe zu § 108 werden die Wörter „des Steuerberaters ... gilt § 78c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches entsprechend." 41. § 94 wird aufgehoben. 42. § 108 wird wie folgt geändert: a) In der ...
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