Fünfter Abschnitt - Steuerberatungsgesetz (StBerG)

neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 04.11.1975; FNA: 610-10 Allgemeines Steuerrecht
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Zweiter Teil Steuerberaterordnung
Fünfter Abschnitt Berufsgerichtsbarkeit
Erster Unterabschnitt Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 89 Ahndung einer Pflichtverletzung
§ 89a Leitungspersonen
§ 89b Rechtsnachfolger
§ 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen
§ 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme
§ 92 Anderweitige Ahndung
§ 93 Verjährung von Pflichtverletzungen
§ 94 (aufgehoben)
Zweiter Unterabschnitt Die Gerichte
§ 95 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
§ 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht
§ 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof
§ 98
§ 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
§ 100 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
§ 101 Enthebung vom Amt des Beisitzers
§ 102 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
§ 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Dritter Unterabschnitt Verfahrensvorschriften
Erster Teilabschnitt Allgemeines
§ 105 Vorschriften für das Verfahren
§ 106 Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
§ 107 Verteidigung
§ 108 Akteneinsicht
§ 109 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 110 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen
§ 111 Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 111a Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften
§ 111b Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften
§ 111c Besonderer Vertreter
§ 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern
§ 111e Vernehmung des gesetzlichen Vertreters
§ 111f Berufs- und Vertretungsverbot
Zweiter Teilabschnitt Das Verfahren im ersten Rechtszug
§ 112 Örtliche Zuständigkeit
§ 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 115 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
§ 116 Antrag des Mitglieds der Steuerberaterkammer auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift
§ 118 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 119 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
§ 120 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
§ 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer
§ 122 (aufgehoben)
§ 123 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
§ 124 Verlesen von Protokollen
§ 125 Entscheidung
Dritter Teilabschnitt Rechtsmittel
§ 126 Beschwerde
§ 127 Berufung
§ 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
§ 129 Revision
§ 130 Einlegung der Revision und Verfahren
§ 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Vierter Teilabschnitt Die Sicherung von Beweisen
§ 132 Anordnung der Beweissicherung
§ 133 Verfahren
Fünfter Teilabschnitt Das Berufs- und Vertretungsverbot
§ 134 Voraussetzung des Verbots
§ 135 Mündliche Verhandlung
§ 136 Abstimmung über das Verbot
§ 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
§ 138 Zustellung des Beschlusses
§ 139 Wirkungen des Verbots
§ 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 141 Beschwerde
§ 142 Außerkrafttreten des Verbots
§ 143 Aufhebung des Verbots
§ 144 Mitteilung des Verbots
§ 145 Bestellung eines Vertreters
Vierter Unterabschnitt Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
§ 146 Gerichtskosten
§ 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 148 Kostenpflicht des Verurteilten
§ 149 Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
§ 150 Haftung der Steuerberaterkammer
§ 151 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
§ 152 Tilgung
Fünfter Unterabschnitt Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
§ 153


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