Artikel 3 - Gesetz zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz (AuswRKG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens


Artikel 3 ändert mWv. 30. Oktober 2024 PassAuswMOG Artikel 1, Artikel 2, Artikel 7

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Nummer 8 sowie Artikel 2 Nummer 12 werden aufgehoben.

2.
Artikel 7 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:




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