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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (PassAuswMOG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des eID-Karte-Gesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Oktober 2023 eIDKG § 3, § 23, § 25, mWv. 1. November 2023 § 7, § 19, § 19a (neu), mWv. 1. November 2024 offen

Das eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2281, 3678) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 19 folgende Angabe zu § 19a eingefügt:

„§ 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten".

2.
In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2023

3.
Nach § 7 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Für das Führen des eID-Karte-Registers nach § 19 ist die eID-Karte-Behörde zuständig, welche die eID-Karte ausgestellt hat."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2024

4.
§ 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „16" durch die Angabe „13" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „16" durch die Angabe „13" ersetzt.

5.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a.
E-Mail-Adresse, sofern der Inhaber der eID-Karte in die Speicherung einwilligt,".

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2023

 
 
bb)
Nummer 12 wird wie folgt gefasst:

„12.
die örtlich zuständige eID-Karte-Behörde, wenn diese nicht mit der ausstellenden eID-Karte-Behörde identisch ist, und".

b)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Wird eine andere als die ausstellende eID-Karte-Behörde örtlich zuständig, darf sie die in Absatz 3 genannten und zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten speichern. Absatz 4 gilt entsprechend."

6.
Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt:

„§ 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten

eID-Karte-Behörden dürfen anderen eID-Karte-Behörden im automatisierten Verfahren Daten des eID-Karte-Registers übermitteln oder Daten aus eID-Karte-Registern, die in Zuständigkeit anderer eID-Karte-Behörden geführt werden, abrufen, sofern dies zur Wahrnehmung ihrer Pflichten erforderlich ist."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2024

7.
§ 20 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird das Wort „sowie" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „sowie" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
im Falle der Ausgabe der eID-Karte im Wege des postalischen Versands anzuzeigen, wenn die Sendung unbefugt geöffnet worden ist oder die eID-Karte nicht enthält oder wenn die eID-Karte beschädigt ist oder eine Angabe auf der eID-Karte unrichtig ist."

Ende abweichendes Inkrafttreten


8.
In § 23 Absatz 3 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.

9.
§ 25 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.

b)
In Nummer 5 werden nach dem Wort „Übermittlung" die Wörter „und Übergabe" eingefügt.

c)
In Nummer 11 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

d)
Folgende Nummer 12 wird angefügt:

„12.
die Einzelheiten zur Durchführung von automatisierten Mitteilungen oder automatisierten Abrufen nach § 19a sowie zur Form und zum Inhalt der zu übermittelnden Daten festzulegen."



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PassAuswMOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassAuswMOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 PassAuswMOG Inkrafttreten
... b, Nummer 13, Artikel 2 Nummer 4, 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nummer 10, Artikel 3 Nummer 1, 3, 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Nummer 6 , Artikel 4 Nummer 2 und 4 treten am 1. November 2023 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 ... 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Nummer 12, Artikel 3 Nummer 4, 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 7 treten am 1. November 2024 in Kraft. (5) Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Eingangsformel PAuswVuaÄndV *
... Wirtschaft und Klimaschutz, - des § 23 Absatz 3 des eID-Karte-Gesetzes, der durch Artikel 3 Nummer 8 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 ) geändert worden ist, - des § 25 Satz 1 Nummer 12 des eID-Karte-Gesetzes, die ... worden ist, - des § 25 Satz 1 Nummer 12 des eID-Karte-Gesetzes, die durch Artikel 3 Nummer 9 Buchstabe c des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 ) angefügt worden ist, im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt, - des § 99 ...