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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (LeitEntschEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Oktober 2024 ArbGG § 72

In § 72 Absatz 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 237) geändert worden ist, wird die Angabe „des § 566" durch die Wörter „der §§ 552b, 565 und 566" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 LeitEntschEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LeitEntschEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 25 EAkteEÄndG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 328 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 112 Absatz 4 wird ...