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Berichtigung des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (KlImSchVGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Nummer 12 Buchstabe a sind die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 8" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 4 bis 6" zu ersetzen.
- 2.
- In Nummer 18 ist die Angabe „2022/49/EG" durch die Angabe „2002/49/EG" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Bernd Hilger
Im Auftrag
Bernd Hilger
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