Schlussformel - Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (AgrarFrostBeih2024V)

V. v. 11.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 352; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 15.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 115
Geltung ab 15.11.2024 bis 14.05.2025; FNA: 7847-11-4-113 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Schlussformel



Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Cem Özdemir



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