(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) 1Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. 2Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. November 2024.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 15.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 115